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Drohen bei VW Massenentlassungen wegen Musterfeststellungsklage?

Wann folgen Ford, Chrysler & Jaguar?


Verbraucherschutz - Symbolbild (Quelle: https://pixabay.com/de/users/geralt-9301)
VW-Logo - Symbolbild
(Quelle: Pixabay)
Wisuschil - Media & Law - In die Klägerliste einer Musterfeststellungsklage wegen mutmaßlicher Manipulationen bei Dieselfahrzeugen gegen die VW AG haben sich weit über 300.000 Klägerinnen und Kläger eingetragen: Welche die Erstattung des vollen Kaufpreises begehren.
Eine der vielen Quellen die gegenwärtig zu diesem Geschehen durch das Internet geistern, ist die nachfolgend verlinkte aus dem Nachrichtenmagazin “Spiegel“:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/abgasskandal-300-000-vw-diesel-besitzer-fordern-schadensersatz-a-1246118.html

Bei diesem Pionierverfahren neuer Art handelt es sich um die erste solche Musterfeststellungsklage in Deutschland überhaupt. Nach dieser neuen Verfahrensart können bestimmte Verbraucherschutz-Organisationen Sammelklagen für eine Vielzahl von Klägerinnen und Klägern einreichen, ohne dass diese Gebühren vorschießen müssen. Verfahrensziel soll sodann die Feststellung bestimmter Ansprüche von Verbrauchern sein; wie hier von Kaupfpreisrückerstattungsansprüchen.
Aus dem Feststellungsurteil der Sammelklage können die in der Liste eingetragenen Parteien nicht direkt vollstrecken: Sondern müssten auf der Grundlage des Musterfeststellungsurteils ggf. persönlich noch einmal klagen.

Derartiges wäre zum Einen sehr einfach und praktisch ohne signifikanten Kostenrisiken möglich, wenn die Musterfeststellungsklage erfolgreich gewesen ist. Dies dürfte wohl sogar in einem Urkundenprozess einfach und schnell möglich sein. Nicht zuletzt dürfte jedoch eine gewonnene Musterfeststellungsklage zumeist dazu führen, dass die in der Liste eingetragenen Personen im Falle eines Obsiegens auch ohne subjektiv vollstreckbarem Titel (Leistungs-Urteil) entschädigt werden. Hier kann es aber Pferdefüße geben! Einzelfallfrage...
Zweifelsohne handelt es sich hierbei um ein schlagkräftiges Instrument des Verbraucherschutzes. Welches auch sehr spürbare Konsequenzen für große Industrieunternehmen haben kann. Klagen 300.000 Anspruchsteller/innen auf jeweils durchschnittlich 30.000 € dann wären das - im Falle des Falles - stolze 90.000.000.000 €. In Worten: 90 Milliarden. Sofern die VW AG diesen Betrag auf einen Schlag zahlen müsste, hätte das sehr einschneidende Folgen für den Aktienkurs, die Investitionsoptionen sowie wohl auch für die Personalpolitik. Massenentlassungen würden wohl die Konsequenz sein - müssen. Wie auch ein Nachlassen des Innovationsoutputs, um den Preis einer noch weiter rückläufigen Wettbewerbsfähigkeit.
Da es sich bei einem solchen Unternehmen um einen Massenarbeitgeber einer Schlüsselindustrie der deutschen Volkswirtschaft handelt - hätte ein solches Szenario also nicht nur Vorteile - für Verbraucher/innen in deren Funktion als Arbeitnehmer/innen.

Denkbar könnte eventuell auch sein, dass solche Verfahren im Wege manipulativer Beeinflussung der “Faktenlage“, etwa durch inszenierte "Gefälligkeitsgutachten" und "shwarze PR", von konkurrierenden Volkswirtschaften missbraucht werden könnten. Zu Zwecken einer verdeckten Wirtschaftskriegsführung - eventuell. Wissen kann man es nie...
Im Sinne des Verbraucherschutzes möchte man sich daher wünschen, dass dieser ersten Sammelklage dieser Art schon bald auch welche gegen KFZ-Hersteller ausländischer Herkunft folgen werden: Wie Ford, Chrysler und Revault. Oder auch Jaguar? Einem Erzeugnis aus dem Land: Dessen Staatsbürgerschaft die amtierende Bundesjustizministerien, welche das betreffende Musterfeststellungsverfahren maßgeblich mit auf den Weg gebracht hat, als zweite (oder erste?) ja inne hat.

Wisuschil - Media & Law
Rechtsanwalt Andreas Wisuschil
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